In den vergangenen Jahren kam es deutschlandweit zu heftigen Starkregenereignissen, die neben Überflutungen an Gewässern mit kleinen Einzugsgebieten auch durch wild abfließendes Wasser und Sturzfluten fernab der Gewässer geprägt waren. Die resultierenden Schäden zeigten, dass sogar Gebäude in Hanglage von Überflutung betroffen sein können.
Starkregenereignisse sind gekennzeichnet durch hohe Niederschlagsintensitäten in einem sehr kurzen Zeitfenster. Vor allem bei intensiven und kleinräumigen Starkregenereignissen kommt es zur Ausuferung an Gewässern III. Ordnung sowie zu oberirdischen Überflutungen außerhalb der Gewässer durch wild abfließendes Wasser selbst an Hanglagen.
Im Gegensatz zu den bekannten Gefahren aus den Gewässern I. und II. Ordnung (siehe Hochwassergefahrenkarten) existieren für die Gewässer III. Ordnung sowie für wild abfließendes Wasser (Sturzfluten) noch keine fundierten Gefahreneinschätzungen (Starkregengefahrenkarten).
Der Markt Altmannstein hat im Jahr 2023 beschlossen, ein Konzept zum kommunalen Sturzflut- Risikomanagement zu erstellen, um auf künftige Starkregenereignisse gewappnet zu sein. Mit dem Vorhaben wurde die Firma SPEKTER GmbH, 91074 Herzogenaurach, beauftragt. Hierzu wurden Förderungen über das bayerische Umweltministerium beantragt.
Zweck des Vorhabens ist die Gefahrenermittlung durch die Erstellung von Starkregengefahrenkarten, die Risikoanalyse von Überflutungsgefahren und Schadenspotentialen und das Entwickeln von Maßnahmenstrategien als initiierender erster Schritt zur Maßnahmenumsetzung. Ziel ist die Entwicklung einer Strategie zur kurz-, mittel- und langfristigen Risikoreduzierung von Starkregen- und Sturzflutereignissen.
Die Ausarbeitung des Projektes und dessen Dokumentation richtet sich nach dem Leitfaden „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ des bayerischen Umweltministeriums.
Die allgemeine Überflutungssituation in Kombination mit der Art der Überflutung und der Nutzungsart öffentlicher und kritischer Einrichtungen wurde in 3 Starkregengefahrenkarten eingezeichnet:
- Starkregengefahrenkarte Markt Altmannstein: Überflutungstiefe (30 - jährliches Ereignis N30) N = 38,9 mm/h
- Starkregengefahrenkarte Markt Altmannstein: Überflutungstiefe (100 - jährliches Ereignis N100) N = 48,8 mm/h
- Starkregengefahrenkarte Markt Altmannstein: Überflutungstiefe (extremes Ereignis Nx) N = 100,0 mm/h
Der Markt Altmannstein weißt vorsorglich darauf hin, dass nach WHG §5 (2) jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Für bauliche Objekte stellen vor allem das schnelle Volllaufen von Mulden sowie das Eindringen von Niederschlagswasser über Wasserzutrittswege in tieferliegende Gebäudegeschosse eine Hauptgefahr dar. Eine weitere Gefahrenquelle sind die teilweise sehr hohen Fließgeschwindigkeiten, welche dynamische Druck- und Zugkräfte auf Gebäude erhöht und auch eine Gefahr für Personen darstellt. Ziel der Objektschutzvorsorge ist daher, das Wasser von Gebäuden und wichtigen Infrastrukturobjekten fernzuhalten. Sind keine baulichen Maßnahmen (Verwallungen, Erddämme, Geländemodellierungen) möglich, so muss der Wassereintritt in das Gebäude verhindert werden. Hierfür müssen am Objekt permanente und mobile Schutzsysteme aufgebaut bzw. vorgehalten werden.
Für mögliche Maßnahmen zur Eigenvorsorge wird auf das Informationsmaterial des Landesamtes für Umwelt hingewiesen. Einsehbar online unter:
https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risiko_umgang/eigenvorsorge/index.htm
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus Altmannstein, Marktbauamt, Zimmer-Nr. 2.04 zu den bekannten Öffnungszeiten.