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Bauplätze im Gemeindegebiet Altmannstein

Der Markt Altmannstein bietet derzeit folgende Bauplätze im Gemeindegebiet an

Der Markt Altmannstein bietet gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Auf der Holzen II“ in Hexenagger zum Erwerb an. Das Baugebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand und schließt im Süden an die bestehende Wohnbebauung „Postweg“ an. Die noch verfügbaren Grundstücke sind im Lageplan farblich gekennzeichnet und haben eine Größe zwischen 671 m² und  728 m². 

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:

  • Grundstückskaufpreis incl. Erschließungskosten 170,00 €/m²
  • Der Antrag ist von der antragstellenden Person bei der Gemeinde in schriftlicher Form per E-Mail (manuela.mueller@altmannstein.de) oder per Post einzureichen.
  • Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss.
  • Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt ein Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss ein Wohngebäude bezugsfertig errichtet sein).

Hier finden Sie die den rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf der Holzen II“:

Für weitere Detailfragen, wie z. B. Festsetzungen des Bebauungsplanes, steht Ihnen die Bauverwaltung, Frau Manuela Müller (Tel. 09446/9021-15) zur Verfügung.

Der Markt Altmannstein bietet ab sofort gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „An der Schloßbreite“ in Hagenhill zum Erwerb an. Das Baugebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand am Ende der „Schloßstraße“. Die noch verfügbaren Grundstücke sind im Lageplan NICHT farblich gekennzeichnet und haben eine Größe von ca. 652 bis 913 m².

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:

  • Grundstückskaufpreis: 60,00 €/m² 
  • zzgl. Erschließungskosten 120,00 €/m² 
  • Der Antrag ist von der antragstellenden Person bei der Gemeinde in schriftlicher Form per E-Mail (manuela.mueller@altmannstein.de) oder per Post einzureichen.
  • Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. 

  • Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt ein Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss ein Wohngebäude bezugsfertig errichtet sein).

Hier finden Sie die den Qualifizierten Bebauungsplan „An der Schloßbreite“:

Für weitere Detailfragen, wie z. B. Festsetzungen des Bebauungsplanes, steht Ihnen die Bauverwaltung, Frau Manuela Müller (Tel. 09446/9021-15) zur Verfügung.

Altmannstein, den 15.07.2022

Markt Altmannstein

Der Markt Altmannstein bietet gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Am Schindberg“ in Neuenhinzenhausen zum Erwerb an. Die noch verfügbaren Grundstücke sind im Lageplan farblich gekennzeichnet und haben eine Größe von ca. 619 bis 763 m².

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:

  • Grundstückskaufpreis incl. Erschließungskosten: 185,00 €/m² 
  • Der Antrag ist von der antragstellenden Person bei der Gemeinde in schriftlicher Form per E-Mail (manuela.mueller@altmannstein.de) oder per Post einzureichen.
  • Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. 

  • Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt ein Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss ein Wohngebäude bezugsfertig errichtet sein).

Für weitere Detailfragen, wie z. B. Festsetzungen des Bebauungsplanes, steht Ihnen die Bauverwaltung, Frau Manuela Müller (Tel. 09446/9021-15) zur Verfügung.

Der Markt Altmannstein bietet gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Am Weingarten III“ in Pondorf zum Erwerb an. Das Baugebiet befindet sich am südlichen Ortsrand und schließt an die bestehende Wohnbebauung der „Neustädter Straße“ an. Die noch verfügbaren Grundstücke sind im Lageplan farblich gekennzeichnet und haben eine Größe zwischen 671 m² und  728 m².

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:

Grundstückskaufpreis incl. Erschließungskosten 200,00 €/m²

  • Der Antrag ist von der antragstellenden Person bei der Gemeinde in schriftlicher Form per E-Mail (manuela.mueller@altmannstein.de) oder per Post einzureichen.
  • Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss.
  • Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt ein Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss ein Wohngebäude bezugsfertig errichtet sein).

Hier finden Sie die den rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Weingarten III“:

Für weitere Detailfragen, wie z. B. Festsetzungen des Bebauungsplanes, steht Ihnen die Bauverwaltung, Frau Manuela Müller (Tel. 09446/9021-15) zur Verfügung.

 

Ansprechpartner

Frau Manuela Müller