03. November 2026
Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 21.10.2026 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Steinbuckel“ in Tettenwang zu ändern. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan „Am Steinbuckel“ in Tettenwang besteht in seiner ursprünglichen Fassung seit dem 17.08.1990. Die 1. Änderung trat mit Bekanntmachung vom 24.10.2017 in Kraft. Die Festsetzungen sollen wie folgt geändert werden:
- Dachform des Hauptgebäudes: Sattel- und Walmdächer
- Dachform der Garage: Flachdach- und Satteldach
- Verschiebung der Baugrenze Richtung Norden
- Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten straßenseitiger Einfriedungen
Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Steinbuckel“ Tettenwang bleiben unverändert.
Ferner hat der Marktgemeinderat Altmannstein am 21.10.2026 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Steinbuckel“ Tettenwang in der Fassung vom 21.10.2026 gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Das Änderungsverfahren erhält die Bezeichnung „2. Änderung des Bebauungsplanes Am Steinbuckel“ Tettenwang.
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: vom Friedhof mit der Fl.-Nr. 83 und dem Lohweg mit der Fl.-Nr. 81 der Gemarkung Tettenwang
im Osten: von den privaten Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 984 und 986 der Gemarkung Tettenwang
im Süden: von den Fl.-Nrn. 89/3, 89/4, 89/5, 89/6 und 89/11 beinhaltet im neuen Baugebiet „Am Steinbuckel II“ und der Fl.-Nr. 89 der Gemarkung Tettenwang
im Westen: vom öffentlichen Weg Am Steinbuckel mit der Fl.-Nr. 86 und den privaten Grundstücken Fl.-Nrn. 87 und 87/2 der Gemarkung Tettenwang
Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Tettenwang:
öffentliche Verkehrsflächen der Straße Am Steinbuckel mit den Fl.-Nrn. 88/1, 86 (TF), 88/10, 88/11 und 985 (TF), sowie die Baugrundstücke mit den Fl.-Nrn. 88/2, 88/5, 88, 88/6, 88/3, 88/4, 88/9, 88/8 und 88/7
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes ist die Goldbrunner Ingenieure GmbH, Obere Marktstr. 5, 85080 Gaimersheim beauftragt worden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 21.10.2026 liegt samt zeichnerischen und textlicher Festsetzungen in der Zeit
vom 03.11.2026 bis zum 07.12.2026
im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04), während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeholt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB) und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der als Anlage beigefügte Planentwurf ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Markt Altmannstein
Wolfgang Eberl
2. Bürgermeister
