28. Oktober 2025
Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 18.06.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen an den nachfolgend gelisteten Flächen zu schaffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Parallelverfahren die Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Freiflächen-PV-Anlage Laimerstadt III“ & „Freiflächen-PV-Anlage Steinsdorf II“ erfolgt.
Folgende bisher als landwirtschaftliche Flächen, undiff. dargestellten Flächen sollen im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage“ ausgewiesen werden:
Geltungsbereich 1 - Laimerstadt:
Das Änderungsgebiet beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 420, 421, 433 und 434 der Gemarkung Laimerstadt und wird von folgenden Flurstücken (FlurNrn.) umgrenzt:
im Norden: Fl.-Nr. 434/1 der Gemarkung Laimerstadt (landwirtschaftliche Fläche)
im Osten: Fl.-Nr. 376 der Gemarkung Laimerstadt (Flurweg)
im Süden: Fl.-Nrn. 410 und 417 der Gemarkung Laimerstadt (Flurwege)
im Westen: Fl.-Nr. 400 der Gemarkung Laimerstadt (Flurweg)
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 7,4 ha.
Geltungsbereich 2 – Steinsdorf:
Das Änderungsgebiet beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 582 und 583 der Gemarkung Steinsdorf und wird von folgenden Flurstücken (FlurNrn.) umgrenzt:
im Norden: Fl.-Nr. 335 der Gemarkung Sandersdorf (Flurweg)
im Osten: Fl.-Nr. 584 der Gemarkung Steinsdorf (Flurweg)
im Süden: Fl.-Nr. 581 der Gemarkung Steinsdorf (landwirtschaftliche Fläche)
im Westen: Fl.-Nr. 552 der Gemarkung Steinsdorf (Flurweg)
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 2,15 ha.
Weiter wurde in der Sitzung vom 18.06.2025 der ausgearbeitete Vorentwurf des Ingenieurbüros Eder, Gabelsberger Str. 5, 93047 Regensburg in der Fassung vom 18.06.2025 nebst Begründung gebilligt.
Dieser liegt nun mit Begründung und Umweltbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 28.10.2025 bis einschließlich 02.12.2025
im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung (09446/9021-15) aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Bevölkerung, Gesundheit, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils mit „Bestandsbeschreibung“, „Auswirkungen“ und „Bewertung der Auswirkungen“
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Markt Altmannstein
Norbert Hummel
1. Bürgermeister
