Der Marktrat Altmannstein hat in der Sitzung vom 18.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Geltungsbereiche:
der 25. Änderung/Ergänzung des Flächennutzungsplans des Marktes Altmannstein gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB, sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktrat Altmannstein hat in der Sitzung vom 18.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Geltungsbereiche:

Flurnummern des Geltungsbereiches 25. Flächennutzungsplan: 880, 881 Gemarkung Tettenwang
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung von gewerbliche Baufläche gemäß §1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO sowie Mischgebietes, um Handwerks- und Gewerbebetriebe ansiedeln zu können.
Ortsansässige Firmen erkundigen sich immer wieder nach freien Flächen im Gemeindegebiet, um sich weiterentwickeln zu können. Ziel der Planung ist die Erhaltung der örtlichen Betriebe und die Sicherung und Entwicklung der lokalen Arbeitsplätze. Mit der Planung soll dem Belang der Wirtschaft, auch ihrer mittelständigen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung gem. §1 Abs. 6 Nr. 9 Buchst. A BauGB Rechnung getragen werden.
Der Markt Altmannstein plant deshalb die Aufstellung der Bebauungs- und Grünordnungspläne Mischgebiet „Tettenwang Nord“ und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Holzbaubetrieb Stuber" zur Deckung des Bedarfs an gewerbliche Baufläche gemäß §1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO sowie Mischgebietsflächen.
Im geltenden Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Gebiet Fläche Wohnen. Die geplanten Festsetzungen weichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Markt Altmannstein wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2025 liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2025
im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@altmannstein.de und bei Bedarf in Textform im Rathaus oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/ die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)