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Wahlen

Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 gesucht!

Wahlhelfer gesucht

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. 
In acht Briefwahlbezirken und elf Wahllokalen werden der Bürgermeister, der Landrat, die Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder ermittelt.
Um alle Wahllokale ausreichend zu besetzen, sind ca. 200 Wahlhelfer nötig.

Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. 
Alle Wahlhelfer sind während ihrer Tätigkeit gesetzlich unfallversichert und erhalten ein Erfrischungsgeld.

Wer an einem Einsatz als Wahlhelfer interessiert ist, kann sich gerne zeitnah beim Markt Altmannstein melden.

Wir danken im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!

Telefonisch unter 09446/9021-0 oder ganz einfach online mit unserem Kontaktformular

*) Pflichtfeld

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen und Briefwahlvorständen. Sie sorgen dafür, dass am Wahltag alles korrekt abläuft, geben Stimmzettel aus und prüfen, ob die Personen wählen dürfen. Zum Schluss zählen sie die Stimmen aus. 

Wahlvorstände und Briefwahlvorstände besehen für jeden Wahlraum aus

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher,
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher,
  • einer Schriftführerin oder einem Schriftführer,
  • einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer und
  • Beisitzern.

Der Briefwahlvorstand zählt und öffnet die Wahlbriefe. Dann wird der Inhalt der Wahlbriefe geprüft. Danach werden die Umschläge mit den Stimmzetteln geöffnet. Zum Schluss werden die Stimmen auf den Stimmzetteln ausgezählt.

In den allgemeinen Wahllokalen wird von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr in Schichten gearbeitet. Die Einteilung nimmt der Wahlvorsteher kurz vor dem Wahltermin vor und informiert seine Teammitglieder. An der Auszählung der Stimmen ab 18.00 Uhr nehmen dann wieder alle teil. Dies kann – je nach Umfang der Wahl – mehrere Stunden in Anspruch nehmen. 

Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18 Uhr beginnt. 

Wer ein Wahlteam als Wahlvorsteher oder stellvertretender Wahlvorsteher leitet, erhält ebenso wie der Schriftführer und dessen Stellvertreter in der Regel in der Woche vor dem Wahltermin eine Wahleinweisung. Die anderen Teammitglieder (Beisitzer) werden am Wahltag vom Wahlvorsteher mit ihren Aufgaben vertraut gemacht. 

Rechtzeitig vor dem Wahltag wird eine schriftliche Berufung versandt, aus der hervorgeht, in welchem Wahlraum und in welcher Funktion man eingesetzt ist. 

Ihre Daten werden zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften der Wahlgesetze.

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die Wahlvorstände des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks.
Daten von Wahlhelfern werden nach der Erhebung beim Markt Altmannstein so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung zukünftiger Wahlen und Abstimmungen erforderlich ist. Der Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen und Abstimmungen können Sie jederzeit widersprechen.


Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist der Markt Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein, Telefon 09446/9021-0, poststelle@altmannstein.de

Bundestagswahl am 23.02.2025

Ansprechpartner

Herr Manfred Zippel