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Umtauschpflicht für Führerscheine

Am 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.

Das Führerscheindokument hat seit 19.01.2013 eine Gültigkeit von 15 Jahren (ähnlich wie z. B. der Personalausweis). Darüber hinaus müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden. Dies erfolgt stufenweise. Eine erneute Prüfung oder ein Test sind aktuell nicht erforderlich; wenn gleichzeitig eine Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen erfolgen soll, gelten die entsprechenden Regelungen.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2013 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Zur Umstellung der Führerscheine in EU-Scheckkartenformat benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses
  • Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Führerscheinantrag mit Kontrollblatt
  • unterschriebenes Beiblatt zur Umstellung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Eichstätt Fahrerlaubnisbehörde, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt Tel.: 08421 / 70-115, -211, -286, - 367, -145