Menü

Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden oder bei den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Weitere Informationen sind im Internet unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ erhältlich.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 17.04.2023 schriftlich an uns richten oder bei der unten genannten Stelle persönlich abgeben.

Einen Bewerbungsbogen für das Schöffenamt können Sie nachfolgend herunterladen.

Herr Manfred Zippel