Menü

Warnung der Bevölkerung - Änderung der Verordnung über öffentliche Schallzeichen

11. März 2025

Mit dem Ziel eine bundesweit einheitliche Sirenenalamierung bei Gefahrenlagen einzurichten, wurde die Schallzeichenverordnung (SchallzVO) überarbeitet und zum 01.02.2025 in Kraft gesetzt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Warnsignal: Auf- und abschwellender Heulton (1 Minute) zur Warnung vor schweren Gefahren.
  • Entwarnung: Durchgehender Dauerton (1 Minute), erstmals offiziell in Bayern eingeführt.
  • Durchsagen: Ergänzung um behördliche Informationen (z. B. Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr).
  • Technische Anpassungen:
    1. Digitale Sirenen können beide Signale bereits ausgeben; geringfügige Updates können erforderlich sein.
    2. Analoge Sirenen sollen auf digitale Alarmierung umgestellt werden (bis Ende 2026).

Im Rahmen des turnusmäßig am 13.03.2025 (zweiter Donnerstag im März) stattfindenden bayernweit einheitlichen Probealarms soll – sofern technisch möglich – neben der Warnung der Bevölkerung erstmals auch eine nachfolgende Entwarnung getestet werden.

Weitere Informationen zur Schallzeichenverordnung finden Sie auf BAYERN.RECHT oder auf Seite 25 des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes.