11. März 2025
Mit dem Ziel eine bundesweit einheitliche Sirenenalamierung bei Gefahrenlagen einzurichten, wurde die Schallzeichenverordnung (SchallzVO) überarbeitet und zum 01.02.2025 in Kraft gesetzt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Warnsignal: Auf- und abschwellender Heulton (1 Minute) zur Warnung vor schweren Gefahren.
- Entwarnung: Durchgehender Dauerton (1 Minute), erstmals offiziell in Bayern eingeführt.
- Durchsagen: Ergänzung um behördliche Informationen (z. B. Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr).
- Technische Anpassungen:
- Digitale Sirenen können beide Signale bereits ausgeben; geringfügige Updates können erforderlich sein.
- Analoge Sirenen sollen auf digitale Alarmierung umgestellt werden (bis Ende 2026).
Im Rahmen des turnusmäßig am 13.03.2025 (zweiter Donnerstag im März) stattfindenden bayernweit einheitlichen Probealarms soll – sofern technisch möglich – neben der Warnung der Bevölkerung erstmals auch eine nachfolgende Entwarnung getestet werden.
Weitere Informationen zur Schallzeichenverordnung finden Sie auf BAYERN.RECHT oder auf Seite 25 des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes.