16. Juni 2026
1. Ortssprecherwahlen per brieflicher Abstimmung
Die Wahl von jeweils einem/r Ortssprecher/in für die Ortsteile
- Hagenhill/Schwabstetten
- Hexenagger
- Laimerstadt/Ried
- Schafshill/Thannhausen
erfolgt auf Grundlage von Art. 60a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) durch geheime briefliche Abstimmung.
2. Tag und Ort der Auszählung
Die Auszählungen finden am 29.07.2026 im Sitzungssaal Rathaus Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein, zu folgenden Uhrzeiten statt:
- Hagenhill/Schwabstetten 13:30 Uhr
- Hexenagger 14:00 Uhr
- Laimerstadt/Ried 14:30 Uhr
- Schafshill/Thannhausen 15:00 Uhr
Die Durchführung der Auszählung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich.
3. Durchführung der Wahlen
3.1 Wahlberechtigt zur Wahl einer Ortssprecherin/eines Ortssprechers sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- Deutsche oder Angehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind,
- nicht infolge eines deutschen Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- im jeweiligen Ortsteil (s. 1.) seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz haben.
3.2 Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger als Ortssprecher/in für den unter Nr. 1 genannten Ortsteil, in dem sie am Wahltag
- seit mindestens zwei Monaten ihre Hauptwohnung haben,
- die übrigen Voraussetzungen der Nr. 3.1 erfüllen und
- zur Wahl vorgeschlagen werden und/oder sich zur Wahl stellen.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können bis 07.07.2026, 12:00 Uhr, Wahlvorschläge für die Ortssprecherwahl (Name, Vorname, Kontaktdaten des Wahlberechtigten und des/r vorgeschlagenen Person) schriftlich einreichen bei
Markt Altmannstein
Marktplatz 4
93336 Altmannstein
(poststelle@altmannstein.de)
3.3 Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Briefwahlunterlagen von Amts wegen ohne Antrag.
Sie erhalten damit
- einen Wahlschein mit auszufüllender Versicherung an Eides statt,
- einen Stimmzettel für die oben bezeichnete Wahl,
- einen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel,
- einen Wahlbriefumschlag für die Rücksendung,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein muss bis spätestens Dienstag, den 28.07.2026, 12:00 Uhr, beim Markt Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein, eingehen.
3.4 Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln.
Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Es können die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden oder die Stimmberechtigten können ihre Stimme an eine andere wählbare Person vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich und deutlich lesbar hinzufügen.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Altmannstein, den 12.06.2026
Markt Altmannstein
Dr. Michaela Stark
1. Bürgermeisterin
