25. Oktober 2022
Das bislang schwerste registrierte Geflügelpest-Geschehen in Europa hat auch in Deutschland ein bis dato nicht dagewesenes Ausmaß erreicht und breitet sich von Norddeutschland, aktuell insbesondere auch über den Handel mit Geflügel Richtung Süddeutschland aus.
Zum Schutz der Geflügelbestände besteht nun eine Untersuchungspflicht für Tiere, die von mobilen Geflügelhändlern abgegeben werden.
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel und Wachteln dürfen im Reisegewerbe (z. B. mobiler Geflügelhandel) nur verkauft werden, wenn die Tiere längstens vier Tage vor Abgabe durch einen Tierarzt untersucht worden sind. Enten und Gänse müssen beprobt und im Labor auf Geflügelpest getestet werden.
Nähere Informationen finden sich in der Allgemeinverfügung des Landratsamts Eichstätt (Bekanntmachung 137) im Amtsblatt Nr. 41/2022 des Landkreises Eichstätt