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Sonnwendfeuer 2026

08. April 2026

Verantwortlichen Personen wird das beigefügte Merkblatt ausgehändigt und seitens der Gemeinde auf die Verwendung von naturbelassenem Holz hingewiesen. Insbesondere wird seitens der Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Bau- und Abbruchholz verboten ist. 

Sonnwendfeuer innerhalb des Landschaftsschutzgebiets des Naturparks Altmühltal bedürfen einer Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Eichstätt, § 7 Abs. 1 Nr. 12 der Ver-ordnung über den Naturpark Altmühltal (VO vom 14.09.1995). Auch für die Zulässigkeit von Sonnwendfeuern in Naturschutzgebieten, geschützten Landschafts-bestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen sind ggf. Genehmigungen von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Eichstätt erforderlich.Das Formular „Anmeldung eines Sonnwendfeuers“ beinhaltet den abfallrechtliche Anmeldebogen und ist zugleich der Antrag auf die naturschutzrechtliche Genehmigung.

Diese Anmeldung muss mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung beim Landratsamt erfolgen.

Der Antrag auf diese Erlaubnis ist beim

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Residenzplatz 12
85072 Eichstätt

rechtzeitig zu stellen

Feuerstätten im Freien müssen

  • von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen mindestens 5 m,
  • von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 25 m,
  • von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 5 m

entfernt sein. 

Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 m entfernt sein. 

Die Gemeinde weist auf die nach Art. 17 BayWaldG erforderliche Erlaubnis hin, falls sich die Feuerstelle näher als 100 m zum Wald befindet. Der Antrag auf diese Erlaubnis ist vom Veranstalter selbstständig und rechtzeitig beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Au-ßenstelle Eichstätt, Residenzplatz 12, 85072 Eichstätt zu stellen.

Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.

Es empfiehlt sich, die örtlichen Gegebenheiten detailliert zu beleuchten und ggf. Absprachen sowie die Einschätzung der örtlich zuständigen Feuerwehr einzuholen

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