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Sonnwendfeuer 2025

09. Mai 2025

Verantwortlichen Personen wird das beigefügte Merkblatt ausgehändigt und seitens der Gemeinde auf die Verwendung von naturbelassenem Holz hingewiesen. Insbesondere wird seitens der Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Bau- und Abbruchholz verboten ist. 

Offene Feuerstellen innerhalb der Schutzzone der Verordnung über den Naturpark Altmühltal (VO vom 14.09.1995) bedürfen gem. § 7 Abs. 1 Nr. 12 der VO der Erlaubnis durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Eichstätt. Falls die Flächen innerhalb der Schutzzone des Naturparks liegen, ist die Erlaubnis rechtzeitig (3 Wochen vor dem geplanten Termin) zu beantragen.

Außerdem wird gebeten, auf die nach Art. 17 BayWaldG erforderliche Erlaubnis hinzuweisen, falls sich die Feuerstätte näher als 100 m zum Wald befindet.

Der Antrag auf diese Erlaubnis ist beim

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Residenzplatz 12
85072 Eichstätt

rechtzeitig zu stellen.