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Schutz der stillen Tage

13. Oktober 2023

Landratsamt Eichstätt - Nr. 20 Az. 1322

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.      

Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen

Allerheiligen (01. November 2023),
Volkstrauertag (19. November 2023)
Buß- und Bettag (22. November 2023)
Totensonntag (26. November 2023)
jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Heiliger Abend (24. Dezember 2023)
von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr 

alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind, z.B. Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere. 

Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt. 

Eichstätt, 09.10.2023
Landratsamt Eichstätt