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Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Tettenwang

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14. November 2023

Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Tettenwang in den Untergrund durch den Markt Altmannstein, Landkreis Eichstätt, Regierungsbezirk Oberbayern

Der Markt Altmannstein hat die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Tettenwang in den Untergrund beantragt. Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat zu dem geplanten Vorhaben gutachterlich Stellung genommen.

Die Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund stellt eine Gewässerbenutzung i.S.d. §§ 8 und 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG dar und bedarf einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 10, 11 und 15 WHG.

Die Auslegung der Planunterlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese liegen in der Zeit

vom 21.11.2023 bis zum 29.12.2023

im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt), während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Die Auslegung richtet sich nach Art. 73 Abs. 3-7 ff. BayVwVfG.

Auf folgendes wird hingewiesen:

  • mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen
  • sofern kein Beteiligter Einwände erhebt, wird ohne vorhergehende mündliche Verhandlung entschieden (Art. 67 Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG)
  • die Bekanntmachung sowie die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landratsamtes Eichstätt (www.landkreis-eichstaett.de) veröffentlicht.

Markt Altmannstein

Norbert Hummel

1. Bürgermeister