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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des qualifizierten Bebauungsplanes „Freiflächen-PV-Anlage Laimerstadt II“ des Marktes Altmannstein (§3 Abs. 2 BauGB)

12. September 2023

Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 22.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Freiflächen PV-Anlage Laimerstadt II“ gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Es ist beabsichtigt das Gebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. §11. Abs. 2 BauNVO festzusetzen.
Im Parallelverfahren wir der Flächennutzungsplan im Zuge der 22. Änderung angepasst.

Das Plangebiet liegt südlich der beiden Ortsteile Ried und Laimerstadt, an der südöstlichen Gemeindegrenze von Altmannstein. Der Geltungsbereich ist wie folgt unterteilt:

Bereich Nord (Teilfläche 1):

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 399 (TF), 399/1 (TF) und 399/2 der Gemarkung Laimerstadt.
Der Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken (FlurNrn) umgrenzt:

im Norden: durch die FlurNr. 383 der Gemarkung Laimerstadt
im Osten: durch die FlurNr. 400 der Gemarkung Laimerstadt
im Süden: durch die FlurNr. 399/3 der Gemarkung Laimerstadt
im Westen: durch die FlurNr. 381 der Gemarkung Laimerstadt

Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 8,61 ha.

Bereich Süd (Teilfläche 2 bis 4):

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 402, 403, 407, 410 (TF), 417 (TF), 418, 422 und 423 der Gemarkung Laimerstadt.
Der Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken (FlurNrn) umgrenzt:

 

im Norden: durch die FlurNr. 392, 410 (TF), 417 (TF) der Gemarkung Laimerstadt
im Osten: durch die FlurNr. 376 der Gemarkung Laimerstadt
im Süden: durch die FlurNr. 404, 410 (TF), 414, 417 (TF), 424 der Gemarkung Laimerstadt
im Westen: durch die FlurNr. 392 und 404 der Gemarkung Laimerstadt

Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 8,70 ha.

Weiter wurde in der Sitzung vom 07.03.2023 der ausgearbeitete Vorentwurf des Ingenieurbüros Eder, Gabelsberger Str. 5, 93047 Regensburg in der Fassung vom 23.02.2023 nebst Begründung in der Fassung vom 23.02.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13.05.2021 bis einschließlich 14.06.2021 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 22.11.2022 behandelt und abgewogen.

Der geänderte Planentwurf wurde in der Sitzung vom 05.09.2023 in der Fassung vom 05.09.2023 gebilligt und liegt nun mit Begründung und Umweltbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 21.09.2023 bis einschließlich 23.10.2023

im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung (09446/9021-15) aus. Jeder Interessierte kann die Planunterlagen einsehen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert; Fragen werden beantwortet.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Bevölkerung, Gesundheit, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils mit „Bestandsbeschreibung“, „Auswirkungen“ und „Bewertung der Auswirkungen“
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung „PV-Anlage Laimerstadt“, Flora + Fauna Partnerschaft Regensburg

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Altmannstein

Norbert Hummel
1. Bürgermeister