12. September 2023
Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 22.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an den nachfolgend gelisteten Flächen zu schaffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Parallelverfahren die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Freiflächen-PV-Anlage Laimerstadt II“ erfolgt.
Folgende bisher als landwirtschaftliche Flächen, undiff. dargestellten Flächen sollen im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage“ ausgewiesen werden:
Bereich Nord (Teilfläche 1):
Das Änderungsgebiet beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 399 (TF), 399/1 (TF) und 399/2 der Gemarkung Laimerstadt und wird von folgenden Flurstücken (FlurNrn.) umgrenzt:
im Norden: durch die FlurNr. 383 der Gemarkung Laimerstadt
im Osten: durch die FlurNr. 400 der Gemarkung Laimerstadt
im Süden: durch die FlurNr. 399/3 der Gemarkung Laimerstadt
im Westen: durch die FlurNr. 381 der Gemarkung Laimerstadt
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 8,61 ha.
Bereich Süd (Teilfläche 2 bis 4):
Das Änderungsgebiet beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 402, 403, 407, 410 (TF), 417 (TF), 418, 422 und 423 der Gemarkung Laimerstadt und wird von folgenden Flurstücken (FlurNrn.) umgrenzt:
im Norden: durch die FlurNr. 392, 410 (TF), 417 (TF) der Gemarkung Laimerstadt
im Osten: durch die FlurNr. 376 der Gemarkung Laimerstadt
im Süden: durch die FlurNr. 404, 410 (TF), 414, 417 (TF), 424 der Gemarkung Laimerstadt
im Westen: durch die FlurNr. 392 und 404 der Gemarkung Laimerstadt
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 8,70 ha.
Weiter wurde in der Sitzung vom 07.03.2023 der ausgearbeitete Vorentwurf des Ingenieurbüros Eder, Gabelsberger Str. 5, 93047 Regensburg in der Fassung vom 23.02.2023 nebst Begründung gebilligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 23.03.2023 bis einschließlich 24.04.2023 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 05.09.2023 behandelt und abgewogen.
Der geänderte Planentwurf wurde in der Sitzung vom 05.09.2023 in der Fassung vom 05.09.2023 gebilligt und liegt nun mit Begründung und Umweltbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 21.09.2023 bis einschließlich 23.10.2023
im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung (09446/9021-15) aus. Jeder Interessierte kann die Planunterlagen einsehen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert; Fragen werden beantwortet.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Bevölkerung, Gesundheit, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils mit „Bestandsbeschreibung“, „Auswirkungen“ und „Bewertung der Auswirkungen“
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung „PV-Anlage Laimerstadt II“, Flora + Fauna Partnerschaft Regensburg
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Der Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 05.09.2023 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung und als Anlage beigefügt.
Markt Altmannstein
Norbert Hummel
1. Bürgermeister