22. August 2023
des Marktes Altmannstein (§ 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 22.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen PV-Anlage Breitenhill“ gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Es ist beabsichtigt das Gebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. §11. Abs. 2 BauNVO festzusetzen.
Der Geltungsbereich beinhaltet die Teilfläche 1, Teilfläche 2, Teilfläche 3 in der Gemarkung Breitenhill und die Teilfläche 4 in der Gemarkung Megmannsdorf:
Koa
Der Geltungsbereich der Teilfläche 1 beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 92 und 93 der Gemarkung Breitenhill.
Das Änderungsgebiet wird von folgenden Flurstücken (Fl.-Nrn.) umgrenzt:
im Norden / durch Fl.-Nr. 95 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
im Osten / durch Fl.-Nr. 84 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
im Süden / durch Fl.-Nr. 91 / Ackerfläche
durch Fl.-Nr. 90 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
im Westen / durch Fl.-Nr. 90 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
durch Fl.-Nr. 95 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 10,85 ha.
Der Geltungsbereich der Teilfläche 2 beinhaltet das Flurstück mit der Fl.-Nr. 83 der Gemarkung Breitenhill.
Das Änderungsgebiet wird von folgenden Flurstücken (Fl.-Nrn.) umgrenzt:
im Norden / durch Fl.-Nr. 82 / Ackerfläche
im Osten / durch Fl.-Nr. 79 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
im Süden / durch Fl.-Nr. 79 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
im Westen / durch Fl.-Nr. 84 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 2,39 ha.
Der Geltungsbereich der Teilfläche 3 beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 58 und 59 der Gemarkung Breitenhill.
Das Änderungsgebiet wird von folgenden Flurstücken (Fl.-Nrn.) umgrenzt:
im Norden / durch Fl.-Nr. 58 / Ackerfläche, Teilfläche (TF)
im Osten / durch Fl.-Nr. 57 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
durch Fl.-Nr. 58 / Ackerfläche, Teilfläche (TF)
durch Fl.-Nr. 59 / Ackerfläche, Teilfläche (TF)
im Süden / durch Fl.-Nr. 58 / Ackerfläche, Teilfläche (TF)
durch Fl.-Nr. 59 / Ackerfläche, Teilfläche (TF)
im Westen / durch Fl.-Nr. 61 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 13,93 ha.
Der Geltungsbereich der Teilfläche 4 beinhaltet das Flurstück mit der Fl.-Nr. 70 der Gemarkung Megmannsdorf.
Das Änderungsgebiet wird von folgenden Flurstücken (Fl.-Nrn.) umgrenzt:
im Norden / durch Fl.-Nr. 71 / Ackerfläche
im Osten / durch Fl.-Nr. 70 / Ackerfläche, Teilfläche (TF)
im Süden / durch Fl.-Nr. 70 / Ackerfläche, Teilfläche (TF)
durch Fl.-Nr. 69 / Ackerfläche
im Westen / durch Fl.-Nr. 57 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
durch Fl.-Nr. 56 / bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 7,35 ha.
Weiter wurde in der Sitzung vom 24.01.2023 der ausgearbeitete Vorentwurf des Büros T+R Ingenieure GmbH, Beethovenstr. 2, 85057 Ingolstadt in der Fassung vom 02.01.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 09.02.2023 bis einschließlich 10.03.2023 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 02.08.2023 behandelt und abgewogen.
Der geänderte Planentwurf wurde in der Sitzung vom 02.08.2023 in der Fassung vom 02.08.2023 gebilligt und liegt nun mit Begründung und Umweltbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 31.08.2023 bis einschließlich 06.10.2023
im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09446/9021-15 aus. Jeder Interessierte kann die Planunterlagen einsehen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert; Fragen werden beantwortet.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Bevölkerung, Gesundheit, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils mit „Bestandsbeschreibung“, „Auswirkungen“ und „Bewertung der Auswirkungen“
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.altmannstein.de/aktuelles/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt
Altmannstein, 17.08.2023
Markt Altmannstein
Bernhard Arbesmeier
2. Bürgermeister