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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Weingarten III“ Pondorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

28. Mai 2025

Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in der Sitzung vom 18.12.2024 die 2. Änderung für den rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Weingarten III“ in Pondorf im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Eine Teilfläche von ca. 850 m² des Grundstückes Fl.-Nr. 899 der Gemarkung Pondorf wird in den Geltungsbereich des derzeit gültigen Bebauungsplanes aufgenommen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.

Das Gebiet wird von folgenden Flur-Nummern der Gemarkung Pondorf umgrenzt:

Norden:
- von der Fl.-Nr. 900 (landwirtschaftliche Fläche)
- von der Fl.-Nr. 822/1 (Flurweg mit der Bezeichnung Hopfenstraße)
- von den Fl.-Nrn. 821, 820, 819, 818, 817, 816, 815 (landwirtschaftliche Fläche)
- von den Fl.-Nrn. 813/3, 814/1 und 813/5 (Wohnbebauung)

Osten:
- von den Fl.-Nrn. 396/25 und 693 (Bundesstraße mit der Bezeichnung Neustädter Straße)

Süden:
- von der Fl.-Nr. 691 (landwirtschaftliche Fläche)

Westen:
- von den Fl.-Nrn. 692, 823 und 916 (landwirtschaftliche Fläche)

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Die Fläche wird als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 20.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 23.04.2025 behandelt und abgewogen.

Der geänderte Planentwurf wurde in der Sitzung vom 23.04.2025 in der Fassung vom 23.04.2025 gebilligt und liegt nun mit Begründung und Umweltbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 28.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025

im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung (09446/9021-15) aus. Jeder Interessierte kann die Planunterlagen einsehen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert; Fragen werden beantwortet.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Weingarten III“ Pondorf in der Fassung vom 23.04.2025 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.