20. Mai 2025
Der Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 16.07.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Freiflächen-PV-Anlage Breitenhill“ in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Freiflächen-PV-Anlage Breitenhill II“ gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Diese Aufstellung stellt eine Erweiterung des vorhandenen Sondergebietes des vorliegenden Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage Breitenhill“ im Nordbereich mit der Fl.-Nr. 58 der Gemarkung Breitenhill dar.
Zur Realisierung einer zusammenhängenden Photovoltaikanlage mit dazugehörender Infrastruktur (z.B. internen Leitungsverbindungen) wird die nördliche Randeingrünung samt umlaufenden Wiesenweg in Sondergebietsfläche umgewidmet. Die Randeingrünung sowie der Wiesenweg werden an der Nordseite des Geltungsbereiches des neuen Bebauungsplanes „Breitenhill II“ vollumfänglich wieder hergestellt.
Der Geltungsbereich umfasst den Nordbereich der Teilfläche 3 der Gemarkung Breitenhill mit der Fl.-Nr. 58 (TF) mit einer Größe ca. 0,234 ha.
Das Gebiet soll als „Sondergebiet mit Zweckbestimmung Energiegewinnung aus solarer Strahlungsenergie“ nach §11 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Änderungsgebiet wird von folgenden Flurstücken umgrenzt:
im Norden durch Fl.-Nr. 58 Geltungsbereich BPlan SO „Freiflächen-PV-Anlage Breitenhill 2“
im Osten durch Fl.-Nr. 57 bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
im Süden durch Fl.-Nr. 58 Teilfläche Sondergebiet PV-Anlage Breitenhill
im Westen durch Fl.-Nr. 61 bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 0,234 ha.
Die geplante Umwidmung der 2.340 m² großen Teilfläche wird auch in der, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Breitenhill II“ erfolgenden, 24. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13.02.2025 bis einschließlich 18.03.2025 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 23.04.2025 behandelt und abgewogen.
Der geänderte Planentwurf wurde in der Sitzung vom 23.04.2025 in der Fassung vom 23.04.2025 gebilligt und liegt nun mit Begründung und Umweltbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 20.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025
im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung (09446/9021-15) aus. Jeder Interessierte kann die Planunterlagen einsehen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert; Fragen werden beantwortet.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Bevölkerung, Gesundheit, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils mit „Bestandsbeschreibung“, „Auswirkungen“ und „Bewertung der Auswirkungen“
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freiflächen-PV-Anlage Breitenhill“ in der Fassung vom 23.04.2025 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.