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Bekanntmachung über die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Freiflächen PV-Anlage Laimerstadt II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Ab

15. März 2023

Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 22.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Freiflächen PV-Anlage Laimerstadt II“ gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Es ist beabsichtigt das Gebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. §11. Abs. 2 BauNVO festzusetzen.

Bereich Nord (Teilfläche 1):

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 399 (TF), 399/1 (TF) und 399/2 der Gemarkung Laimerstadt.

Der Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken (FlurNrn) umgrenzt:

im Norden: durch die FlurNr. 383 der Gemarkung Laimerstadt
im Osten: durch die FlurNr. 400 der Gemarkung Laimerstadt
im Süden: durch die FlurNr. 399/3 der Gemarkung Laimerstadt
im Westen: durch die FlurNr. 381 der Gemarkung Laimerstadt

Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 8,61 ha.

Bereich Süd (Teilfläche 2 bis 4):

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 402, 403, 407, 410 (TF), 417 (TF), 418, 422 und 423 der Gemarkung Laimerstadt.

Der Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken (FlurNrn) umgrenzt:

im Norden: durch die FlurNr. 392, 410 (TF), 417 (TF) der Gemarkung Laimerstadt
im Osten: durch die FlurNr. 376 der Gemarkung Laimerstadt
im Süden: durch die FlurNr. 404, 410 (TF), 414, 417 (TF), 424 der Gemarkung Laimerstadt
im Westen: durch die FlurNr. 392 und 404 der Gemarkung Laimerstadt

Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 8,70 ha.

Weiter wurde in der Sitzung vom 07.03.2023 der ausgearbeitete Vorentwurf des Ingenieurbüros Eder, Gabelsberger Str. 5, 93047 Regensburg in der Fassung vom 23.02.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.02.2023 liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 23.03.2023 bis einschließlich 24.04.2023

im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung (09446/9021-15) aus. 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Bevölkerung, Gesundheit, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils mit „Bestandsbeschreibung“, „Auswirkungen“ und „Bewertung der Auswirkungen“

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Altmannstein

Norbert Hummel
1. Bürgermeister