28. Oktober 2025
Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 23.09.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-PV-Anlage Steinsdorf II“ gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Es ist beabsichtigt das Gebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. §11. Abs. 2 BauNVO festzusetzen.
Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 582 und 583 der Gemarkung Steinsdorf.
Das Änderungsgebiet wird von folgenden Flurstücken (Fl.-Nrn.) umgrenzt:
im Norden: Fl.-Nr. 335 der Gemarkung Sandersdorf (Flurweg)
im Osten: Fl.-Nr. 584 der Gemarkung Steinsdorf (Flurweg)
im Süden: Fl.-Nr. 581 der Gemarkung Steinsdorf (landwirtschaftliche Fläche)
im Westen: Fl.-Nr. 552 der Gemarkung Steinsdorf (Flurweg)
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 2,15 ha.
Weiter wurde in der Sitzung vom 23.09.2025 der ausgearbeitete Vorentwurf des Ingenieurbüros Eder, Gabelsberger Str. 5, 93047 Regensburg in der Fassung vom 23.09.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.09.2025 liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 28.10.2025 bis einschließlich 02.12.2025
im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09446/9021-15 aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Bevölkerung, Gesundheit, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils mit „Bestandsbeschreibung“, „Auswirkungen“ und „Bewertung der Auswirkungen“
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Markt Altmannstein
Norbert Hummel
1. Bürgermeister
