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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB, sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Sondergebiet

10. März 2026

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB, sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Sondergebiet Campingplatz Ried“

Der Marktrat hat in der Sitzung vom 25.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplans- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Campingplatz Ried“ aufgestellt und die Billigung des Vorentwurfs beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 307/1 Gemarkung Laimerstadt und hat eine Gesamtfläche von ca. 0,8 ha. Darin sind Ausgleichsflächen enthalten.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Sondergebietes, das der Erholung dient und als Campingplatz genutzt werden kann. Das Gebiet ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Auf dem direkt angrenzenden Flurstück Fl.-Nr. 343 sowie auf dem betroffenen Flurstück 307/1 der Gemarkung Laimerstadt wird durch einen Familienbetrieb ein Nebenerwerbsbauernhof mit Bienenhaltung sowie Direktvermarktung geführt.

Der Campingplatz soll als Zuerwerb zur Landwirtschaft sowie der Imkerei den Erhalt des landwirtschaftlichen Betriebes sichern, der Daseinsvorsorge für die nachfolgenden Generationen dienen und den Tourismus in der Gemeinde Altmannstein fördern.

Die Fläche wird als Sondergebiet (SO) nach § 10 BauNVO ausgewiesen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Somit entwickelt sich der Bebauungs- und Grünordnungsplan aus dem Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan.


Der Vorentwurf des Bebauungsplan und die Begründung liegen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.03.2026 bis einschließlich 13.04.2026 im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@altmannstein.de und bei Bedarf in Textform im Rathaus oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altmannstein den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Datenschutz:            

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Norbert Hummel
1. Bürgermeister

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