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ACHTUNG: Sonnwendfeuer

25. Juni 2026

Das Landratsamt Eichstätt teilt folgendes mit:

Der Waldbrandgefahrenindex erreicht am Wochenende im Landkreis Eichstätt prognostiziert die Stufe 4 von 5 und daher dem Wetter entsprechende „hohe Gefahr“. 

Der Grasbrandgefahrenindex ist bereits auf Stufe 4 von 5 und es ist daher von einer „hohen Gefahr“ auszugehen.

Feuerstätten im Freien müssen

  • von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen mindestens 5 m,
  • von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 25 m,
  • von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 5 m

entfernt sein.

Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 m entfernt sein. 

Feuerstätten dürfen im Freien bei starkem Wind nicht benutzt werden; das Feuer ist zu löschen.

Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.

Weiter weisen wir darauf hin, dass nach dem Bayerischen Waldgesetz es einer Erlaubnis des Landesamtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Bedarf, wenn ein offenes Feuerwehr in weniger als 100 Meter Entfernung zum Wald entzündet werden soll.

Es empfiehlt sich, die örtlichen Gegebenheiten detailliert zu beleuchten und ggf. Absprachen sowie die Einschätzung der örtlich zuständigen Feuerwehr einzuholen.

Wir bitten um Beachtung!

Markt Altmannstein