Wie bereits bei der Hauptwahl der Kommunalwahl am 08.03.2026 besteht auch bei der Stichwahl am 22.03.2026 die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen mit Hilfe Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes anzufordern. Für die Stichwahl erhalten Sie keine neue Wahlbenachrichtigung!
Sollten Sie bereits bei der Hauptwahl die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mitbeantragt haben werden diese automatisch zugestellt.
Ab sofort stehen Ihnen folgende Möglichkeiten für die Beantragung der Briefwahl zur Verfügung:
- Sie beantragen die Briefwahlunterlagen unter folgendem Link oder mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung online. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend postalisch an Ihren Hauptwohnsitz oder die angegebene abweichende Adresse zugesandt. Diese Funktion steht Ihnen bis einschließlich 15.03.2026 zur Verfügung.
- Sie füllen den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und geben diese persönlich oder mit der ausgefüllten Vollmacht zu den bekannten Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt (Zimmer 1.05) ab. Beachten Sie, dass Sie den ausgefüllten Brief samt ausgefüllter und unterschriebener Vollmacht benötigen, wenn Sie für andere Personen die Briefwahl mitbeantragen möchten. Die Beantragung in Vertretung ist auf maximal vier Stimmberechtigte begrenzt.
Am Freitag vor der Wahl, 20.03.2026 sind wir bis 15:00 Uhr für Sie zur Beantragung der Briefwahl da. Dies ist auch der letzte Zeitpunkt an dem die Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Bei Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Frau Waltinger, Tel. 09446/9021-27 oder per E-Mail an wahl@altmannstein.de