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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des qualifizierten Bebauungsplanes „GE Schamhaupten Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB

04. November 2025

Der Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 05.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „GE Schamhaupten Nord“ in Schamhaupten gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Änderungsgebiet beinhaltet das Grundstück mit der Fl.-Nr. 215 der Gemarkung Schamhaupten. Das Gebiet soll als „Gewerbegebiet“ nach § 8 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Änderungsgebiet wird von folgenden Flurstücken, jeweils Gemarkung Schamhaupten, umgrenzt:

im Norden       durch Fl.-Nr. 621        bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg

im Osten         durch Fl.-Nr. 210/2     Bundesstraße 299

im Süden        durch Fl.-Nr. 215/1     öffentliche Erschließungsstraße „Neumarkter Str.“ und

                          durch Fl.-Nr. 214        private Bebauung

im Westen      durch Fl.-Nr. 622        landwirtschaftlich Fläche

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „GE Schamhaupten Nord“.

Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 0,35 ha.

Hierzu wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung „Gewerbeflächen“ nördlich des Ortsteils Schamhaupten durchgeführt.

Die überplante Fläche lag zu Beginn der Planung im Landschaftsschutzgebiet (LSG-ID LSG-00565.01, Schutzzone Naturpark Altmühltal). Mit Beschluss vom 21. Juli 2025 (siehe Amtsblatt Nr. 36/2025 Landkreis Eichstätt) wurde die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert. Der herausgenommene Bereich wurde an anderer Stelle entsprechend ausgeglichen.

Weiter wurde in der Sitzung vom 05.02.2025 der ausgearbeitete Vorentwurf des Büros Eder Ingenieure, Gabelsberger Str. 5, 93047 Regensburg in der Fassung vom 05.02.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 26.06.2025 bis einschließlich 28.07.2025 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 09.09.2025 behandelt und abgewogen.

Der geänderte Planentwurf wurde in der Sitzung vom 09.09.2025 in der Fassung vom 09.09.2025 gebilligt und liegt nun mit Begründung und Umweltbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

                                                                                 vom 05.11.2025 bis einschließlich 09.12.2025

 

im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09446/9021-15 aus.  Jeder Interessierte kann die Planunterlagen einsehen.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert; Fragen werden beantwortet. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altmannstein den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind Bestandteil des Bebauungsplanes:

1. Festgesetzte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

  • Im Bebauungsplan sind entsprechende Flächen für Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB integriert (Grünordnungsplan).

2. Bepflanzung / Grünordnung

  • Es wurden landschaftsplanerische Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

3. Anbauverbotszone zur Bundesstraße

  • Es wurde ein Mindestabstand von 10 m zur B299 festgelegt, u.a. zur Minderung von Emissionen.

4. Hinweis zur Eingriffsregelung

  • Der Bebauungsplan enthält Regelungen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in die Landschaft – insbesondere durch die Berücksichtigung vorhandener Höhenlinien.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Geltungsbereich Bebauungsplanes „GE Schamhaupten Nord“ in der Fassung vom 09.09.2025 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Markt Altmannstein

Norbert Hummel
1. Bürgermeister

Altmannsteiner Wintermarkt

21. bis 23. November 2025